FAQs

Terminvereinbarungen in meiner Ordination sind per E-Mail,
oder zu den Telefonzeiten unter der Telefonnummer +43 732 / 7675-14200 möglich!

Bei Vewendung eines Depot-Langzeitpräparates ist eine Wirkung von 2-3 Monaten realistisch. Allerdings kann auch Nach Ende des Wirkung der Präparate noch einige Zeit bis zum Wiederaufflammen der Bescherden vergehen – dies ist allerdings individuell sehr unterschiedlich und kann im Einzelfall sowohl kürzer als auch länger sein.

Infiltrationsbehandlungen können grundsätzlich mehrmals wiederholt werden bzw. auch in bestimmten Intervallen mehrfach durchgeführt werden. Für die individuelle Therapieplanung beraten wir Sie gerne bzw. finden Sie im schriftlichen Interventionsbefund eine Empfehlung hinsichtlich möglicher Folgebehandlungen.

Trotz genauer Planung und Durchführung gibt es Schmerzzustände oder Ursachen, bei denen sich der gewünschte Therapieerfolg nicht einstellt.

In diesen Fällen ist prinzipiell eine Wiederholung der Infiltration möglich, um alle Möglichkeiten dieser Therapieform auszuschöpfen. Falls sich zeigt daß wir von Seiten dieser Behandlungsmöglichkeit keinen andauernden Effekt erzielen können beraten wir Sie gerne hinsichtlich anderer Therapieformen und der diesbezüglichen Spezialisten.

Über die Risiken klären wir Sie genau vor dem Eingriff auf und erörtern diese an Hand Ihrer speziellen Situation. Ganz generell sind Komplikation und Nebenwirkungen bei dieser Art der Behandlung durch den punktgenauen und bildgestützten Zugang sehr selten.

Dies ist für den Tag der Infiltration nicht zu empfehlen. Ab dem Folgetag ist Autofahren wieder möglich.

Wir empfehlen für 3 Tage nach der Infiltration eine leichte körperliche Schonung – d.h. keine körperlich schwere Arbeit oder Sport. Alltagsbelastung ist problemlos möglich. Schwimmen, Besuche von Schwimmbädern oder Saunen sollten in dieser Zeit zur Vermeidung von Infekten ebenfalls unterbleiben.

Teilen Sie uns dies bitte bei der telefonischen Terminvereinbarung mit – wir besprechen dann mit Ihnen ob ein Absetzten oder eine Modifikation der gerinnungshemmenden Therapie notwendig ist.